In Deutschland hat sich nach der Teillegalisierung von Cannabis ein neuer Markt in der Telemedizin eröffnet. Anstatt zum Arzt gehen zu müssen, wird online ein Rezept angefordert und Cannabis in Blütenform über spezielle Apotheken versendet.
Kritik wurde laut, dass sich gewöhnliche Konsumenten über diese Weise mit dem natürlichen Arzneimittel versorgen könnten, auch wenn auf diesem Weg der Schwarzmarkt übergangen und Steuergelder für das Land generiert werden.
Ebenso werden Krankenkassen nicht mit Kostenrückerstattungen konfrontiert, die bei Patienten mit schweren Krankheiten und regulärer Behandlung übernommen werden können.
Dennoch sieht der GKV-Spitzenverband – die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland – den möglichen anstehenden Änderungen bezüglich Telemedizin mit Freude entgegen.
In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes wurden die Überlegungen begrüßt und zeitgleich Cannabis in Blütenform insgesamt als ein Produkt ohne arzneimittelrechtliche Zulassung kritisiert.
Cannabis macht krank
Die Kassen sprechen davon, dass davon ausgegangen werden könne, dass der Konsum von Cannabis zugenommen hätte und insbesondere längerer Gebrauch mit dem Ausbruch einiger schwerer Erkrankungen assoziiert sei.
Angststörungen, Depressionen, Schizophrenien, Seh- und Sprachstörungen sowie Tachykardien wären oft die Folgen für Körper und Geist, weshalb man sich über steigende Ausgaben im Kassensystem sorgen würde.
Auf pharmazeutische-zeitung.de wird eine Stellungnahme des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zitiert:
„„Die gesundheitsbedingten Folgekosten dieser möglichen Konsequenzen eines langfristigen Cannabiskonsums entstehen größtenteils zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.““
Auch bei Cannabis dürfe nur „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ verschrieben werden.
Blüten nicht länger erstatten
Während man das in Diskussion befindliche Verbot des Cannabisversandes sowie die persönlichen Gespräche beim Arzt begrüßen würde, um einen übermäßigen und medizinisch nicht gerechtfertigten Einsatz von Cannabis einzuschränken, steht man den Gebrauch von Cannabiskospen insgesamt skeptisch gegenüber.
Getrocknete Cannabisblüten hätten im Gegensatz zu standardisierten Extrakten und Fertigarzneimitteln auf Basis von Cannabis schließlich keine arzneimittelrechtliche Zulassung, sodass ihre Wirksamkeit und Sicherheit aufgrund fehlender Überprüfung infrage gestellt werden könnten.
Es bestehe somit laut GKV-SV keine Notwendigkeit für einen medizinischen Einsatz von Cannabis in Form getrockneter Blüten, sodass die Versorgungsbedingungen und die Leistungspflicht auf lange Sicht bezweifelt werden können.
Cannabis in Form von getrockneten Blüten sollten aus Sicht der Kassen somit wohl wieder aus der Erstattung fallen.
Strengere Anforderungen gewünscht
Doch nicht nur die Blütenversorgung wird angesprochen, sondern auch Cannabis-Arzneimittel im Allgemeinen.
Zum einen spricht man sich dafür aus, dass „Laienwerbung“ für Ausgangsstoffe, die für die Rezeptur oder Defektur genutzt würden, verboten gehöre. Auf der andern Seite wünsche man sich, dass wieder „strengere Anforderungen an die zu erteilende Genehmigung gestellt werden“ müssten.
So könne verhindert werden, dass Patienten einen häufigen Wechsel verschreibender Ärzte nutzten und die regelmäßige Überprüfung des Therapieerfolgs würde gefördert.
Obwohl sich der Umgang mit Cannabis global verändert und viel wissenschaftliche Forschung stattgefunden hat, bleibt die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland offensichtlich bezüglich des Einsatzes von Cannabis-Arzneimitteln weiterhin skeptisch, konservativ und kritisch eingestellt.
Gestiegene Behandlungen aufgrund von Cannabis
Unterstützende Daten gegen den Einsatz von Cannabis im Allgemeinen lieferte eine im Juli veröffentlichte Hochrechnung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).
Der Hochrechnung zufolge waren 2024 deutschlandweit zirka 250.500 Menschen wegen psychischer und Verhaltungsstörungen wegen des Konsums von Cannabis in ärztlicher Behandlung.
Die Diagnosen hätten nach der Teillegalisierung nicht nur den Höchststand der vergangenen Dekade erreicht, sondern zeitgleich mit einem Anstieg von 14,5 den bislang schnellsten Schub erlebt.
Dass die Nutzer unter den aktuellen Umständen in den meisten Fällen wohl nicht an legal produziertes Marihuana gelangten und somit ungeprüfte Schwarzmarktware konsumierten, wird in dem auf welt.de veröffentlichten Bericht über die Hochrechnung der KKH aber nicht angesprochen.