In immer mehr Ländern Europas wird festgestellt, dass die Prohibition von Cannabis nicht die gewünschten Effekte erzielt und weder der Konsum noch der illegale Handel eingeschränkt werden. Aus diesem Grund finden auch immer häufiger Veränderungen im Umgang mit dem natürlichen Rauschmittel statt, die den Nutzern und damit auch der Gesellschaft vorteilhaft erscheinen.
So hat man jüngst in der Tschechischen Republik die Teillegalisierung vorangetrieben, in der Türkei sich für den eingeschränkten Gebrauch als Arzneimittel entschieden und nun geht auch Slowenien einige Schritte voran, um Cannabis für den Eigenbedarf zumindest in Teilen zu legalisieren.
Wie die slowenische Nachrichtenagentur Index vor zwei Wochen meldete, haben Vertreter der Regierungskoalition aus den beiden Parteien Sloboda und Levica dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den künftigen Umgang bezüglich des Privatgebrauchs von Cannabis regeln soll. Man wolle den Willen der Wähler durchsetzen, bekräftige Natasa Sukic, eine Abgeordnete der mitregierenden Linken.
Sie wies zudem darauf hin, dass Cannabis laut Analysen nicht gefährlicher als andere bereits legalisierte Drogen wie Tabak und Alkohol wäre. Mit der Umsetzung der enthaltenen Pläne wolle man auch zur Entstigmatisierung von Cannabiskonsumenten beitragen, was offensichtlich im Sinne der zirka zwei Millionen Slowenen ist.
Kleine Mehrheit für Teillegalisierung
Während der Europawahl im vergangenen Jahr wurde in Slowenien ein Volksentscheid abgehalten, bei dem die Wähler über den Besitz von Cannabis für den persönlichen Gebrauch und die Legalisierung des Anbaus abstimmten. Dabei entschieden sich 51,57 Prozent für die Teilfreigabe und 66,71 Prozent für die Legalisierung des Anbaus betreffend medizinischer Zwecke.
Insgesamt sieht der Vorschlag vor, dass Erwachsene bis zu vier Cannabispflanzen zu Hause anbauen – maximal sechs pro Haushalt – und bis zu sieben Gramm getrocknete Blüten in der Öffentlichkeit besitzen dürfen. In den eigenen vier Wänden ist eine Menge von 150 Gramm pro Person oder 300 Gramm pro Haushalt erlaubt.
Während der Verkauf von Marihuana weiterhin streng strafbar bleibt, wird es gestattet sein, Cannabis in kleinen Mengen kostenfrei weiterzugeben. Außerdem soll eine Toleranzskala für den THC-Gehalt eingeführt werden.
Ein vorheriges Gesetz, das auch privaten Produzenten nach dem Erhalt einer beantragten Lizenz den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke ermöglicht, wurde laut Salzburger Nachrichten bereits im Juni mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament abgesegnet.
Cannabiskonsum und Straßenverkehr
Ähnlich wie in Deutschland ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen und entsprechenden Bildungseinrichtungen verpönt. Bezüglich des Führens von Kraftfahrzeugen wird an einer Einführung von messbaren Toleranzgrenzen im Gesetzesentwurf gesprochen, die bei Überschreitung mit unterschiedlich hohen Geldstrafen geahndet werden.
So drohen Fahrern bis zu einem THC-Gehalt von drei Nanogramm pro Milligramm Blut bei Auffälligkeiten geringe Geldstrafen von 300 Euro. Werden zwischen drei bis fünf Nanogramm THC pro Milliliter Blut erreicht werden 600 Euro, bei über fünf Nanogramm 1200 Euro verlangt.
Während die Polizei also auf den Straßen mit den entsprechenden Methoden nach berauschten Fahren Ausschau halten darf, ist es im Entwurf vorgesehen, dass Arbeitgeber nicht das Recht erhalten, ihre Angestellten auf Cannabiskonsum testen zu dürfen. Begründet wird das geplante Verbot von THC-Tests am Arbeitsplatz seitens des Gesetzgebers mit dem Stichwort „Konsumentenschutz“.
Bislang unterstützen die Sozialdemokraten, obwohl sie ein Teil der Koalition ausmachen, den Entwurf noch nicht mit ihrer Unterschrift, sodass es möglich erscheint, dass der Gesetzesentwurf nach einer öffentlichen Debatte noch einmal überarbeitet wird.